Die Rechtevergabe zur Aufführung unserer Kindermusicals ist eigentlich ganz einfach: eine Aufführung des Kindermusicals fällt unter das sogenannte Große Recht.
Das bedeutet, Ihre Aufführungen müssen nicht zusätzlich bei der GEMA gemeldet werden, sondern werden komplett über uns abgerechnet.
Um eines unserer Kindermusicals aufführen zu können, müssen Sie mindestens eines der jeweiligen Grundpakete (verschiedene Ensemblegrößen und Aufführungsdauern) als Download erwerben.
Diese Grundpakete beinhalteten alle Aufführungsmaterialien (Rollenbücher, Noten, Playbacks usw.) und das Aufführungsrecht für eine Aufführung (Tantieme).
Wichtig: Die heruntergeladenen Materialien sind personalisiert und dürfen lediglich für Ihre Probenarbeiten und Aufführungen vervielfältigt, jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden!
Planen Sie mehr als eine Aufführung des Kindermusicals, müssen Sie die entsprechende Anzahl an Tantiemen erwerben. Durch die Tantieme sind die Autoren und Komponisten des Kindermusicals an den Einnahmen beteiligt.
Bei Aufführungen in größeren Sälen oder Freilichtbühnen (mehr als 300 Plätze) gelten besondere Bedingungen, die Sie bitte gesondert über das Kontaktformular oder telefonisch mit uns absprechen.